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Genießen Sie eine einheitliche Garantie – weltweit bis zu 5 Jahre
* bei Produktregistrierung innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum
Die Garantiebedingungen können aufgrund lokaler Gesetze und Vorschriften von Land zu Land erheblich variieren. Das bedeutet, dass Ihre Garantieabdeckung je nach Kaufort oder Verwendungsort Ihres Produkts unterschiedlich sein kann.
Registrieren Sie Ihr Produkt online und sichern Sie sich folgende Vorteile:
- Bis zu 5 Jahre Garantie: Unabhängig von Ihrem Standort genießen Sie fünf Jahre lang dieselbe umfassenden Garantieabdeckung.
- Unkomplizierter Support: Ein globaler Standard, der Service und Reklamationen einfach und einheitlich macht.
- Sicherheit: Keine Überraschungen – Ihr Produkt ist geschützt, egal wo Sie sich befinden.
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Warum sollten Sie Ihr Produkt registrieren?
Der Kauf Ihres Produkts war der erste Schritt – durch die Registrierung können Sie es optimal nutzen. Verabschieden Sie sich von Papierbelegen und genießen Sie ein nahtloses, digitales Besitzerlebnis.
- Einfach und vollständig digital Vergessen Sie das Ausfüllen komplizierter Formulare. Unser optimierter Registrierungsprozess dauert weniger als eine Minute über unsere App oder unser Webportal.
- Schnellerer Service und Garantieansprüche Wenn Sie Hilfe benötigen, sollten Sie nicht warten müssen. Bei registrierten Produkten kann unser Support-Team Ihr spezifisches Modell sofort identifizieren, was die Fehlerbehebung und Reparaturen beschleunigt.
- Papierloser Kaufbeleg Sie müssen nicht mehr in Ihren Schubladen nach verblassten Belegen suchen. Ihr digitales Dashboard dient als offizieller Garantie- und Kaufbeleg, auf den Sie jederzeit und überall zugreifen können.
- Exklusive Garantieverlängerung Schützen Sie Ihre Investition langfristig. Je nach Modell erhalten Sie durch die Registrierung Zugang zu Garantieverlängerungen von bis zu 5 Jahren, damit Sie sich rundum sicher fühlen können.
- Transparenz über den gesamten Lebenszyklus Bleiben Sie mit proaktiven Updates auf dem Laufenden. Von Wartungserinnerungen bis hin zu Softwareoptimierungen haben Sie einen klaren Überblick über den Zustand Ihres Produkts während seiner gesamten Lebensdauer.
- Auf Vertrauen aufgebaut Wir schätzen Ihre Erfahrung. Die Registrierung gewährleistet eine direkte Kommunikation zwischen uns und ermöglicht es uns, Ihnen ein höheres Maß an persönlicher Betreuung und Transparenz zu bieten.
Mit Eberspächer sind Sie auf der sicheren Seite!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantiebedingungen der Eberspächer Zeliox B.V. für alle ALL-In-One-Lösungen (ECO+ NEO) mit dem Control Module ZCM6
1. Freiwillige Garantieverlängerung – Garantiegeberin - Geltungsbereich
Garantiegeberin ist die Eberspächer Zeliox B.V, Spaarpot 13, 5667 KV Geldrop, Niederlande (nachfolgend „Ga-rantiegeberin“ genannt). Die Garantiegeberin gewährt dem Kunden eine kostenlose freiwillige Garantieverlängerung („Garantie“) für alle ALL-In-One-Lösungen (ECO+ NEO) mit dem Control Module ZCM6 („Produkt“) gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die in ei-nem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben wurden („Geltungsbereich“).
2. Voraussetzungen der Garantie
2.1 Die Garantie wird nur gewährt, wenn der Kunde
a) das Produkt bei einem autorisierten Eberspächer-Partner oder einem Großhändler mit Sitz im Geltungsbereich erworben hat,
b) das erworbene Produkt bei einem autorisierten Eberspächer-Partner hat einbauen lassen,
c) den Kauf des Produkts innerhalb von drei (3) Monaten ab Kaufdatum in der entsprechenden Web-Anwendung oder mobilen App von Eberspächer registriert und
d) die Registrierung vollständig und zutreffend vornimmt.
2.2 Die Registrierung kann der Kunde entweder mittels Web-Anwendung über das Eberspächer Portal (service.eberspaecher.com), die Eberspächer-Zeliox Webseite (www.eberspaecher-zeliox.com) oder über die mobile App (EBE Product Registration) vornehmen. Im ersten Schritt muss der Kunde dabei einen OneID-Benutzeraccount erstellen, um sich zu identifizieren. In diesem Rahmen müssen die dort jeweils zur Verfügung gestellten gültigen Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Ist der Kunde Verbraucher muss er im Rahmen der Produktregistrierung zudem die Seriennummer des Produkts und den Kaufbeleg (Rechnung o.ä.) hochladen. Aus dem Kaufbeleg müssen sich Name und Anschrift des Kunden sowie das Kaufdatum und das Produkt ergeben.
2.3 Eine Liste der autorisierten Eberspächer-Partner kann der Kunde jederzeit auf der folgenden Website ein-sehen: www.eberspaecher-climate.com/de/de/service-point)
3. Dauer und Umfang der Garantie
3.1 Die freiwillige Garantie verlängert die bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden um einen Garantie-Zeitraum („Garantiefrist“), abhängig von den jeweils geltenden nationalen Gewährleistungsfristen, auf eine Gewährleistungsdauer von insgesamt fünf (5) Jahren ab Kaufdatum.
Beispiel:
Gesetzliche Gewährleistung: 2 Jahre → freiwillige Garantie: 3 zusätzliche Jahre (Garantiefrist von 3 Jahren)
Gesetzliche Gewährleistung: 3 Jahre → freiwillige Garantie: 2 zusätzliche Jahre (Garantiefrist von 2 Jahren)
3.2 Die Garantie umfasst ausschließlich solche Mängel, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe des Produkts an den Kunden vorlagen.
4. Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt
Wenn das Produkt bei Gefahrübergang nicht mangelfrei war, stehen dem Kunden gegenüber seinem Verkäufer die jeweils geltenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche zu. Diese gesetzlichen Rechte und Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt; die gesetzlichen Rechte und Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.
5. Leistungen aus der Garantie – Ausschlüsse
5.1 Die Garantiegeberin entscheidet nach eigenem Ermessen über die Art der Nacherfüllung im Garantiefall:
a) Reparatur des Produkts,
b) Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt oder
c) Ersatz einzelner Komponenten.
Zudem trägt die Garantiegeberin alle bei ihr im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehende erforderliche Aufwendungen.
Darüber hinaus folgen aus der Garantie keine weiteren Ansprüche gegen die Garantiegeberin, insbesondere keine Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz der bei dem Kunden im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen/Kosten.
5.2 Ersetzte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum der Garantiegeberin über.
5.3 Die Garantiegeberin ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Garantieverpflichtungen einen autorisierte Eberspächer-Partner einzusetzen.
5.4 Die Garantie und sich hieraus ergebende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn
a) ein Mangel auf unsachgemäßem Einbau oder unsachgemäßer Installation, Bedienung, Nutzung, Wartung oder Reparatur, jeweils durch den Kunden oder durch Dritte, zurückzuführen ist;
b) das Produkt manipuliert, verändert oder mit nicht freigegebenen Ersatzteilen versehen wurde;
c) ein Schaden durch nicht vorgesehenen Einsatz des Produkts entstanden ist;
d) ein Schaden aufgrund der Nichteinhaltung der Betriebsanleitung entstanden ist;
e) ein Schaden durch äußere Einflüsse (z. B. Unfall, böswillige Handlungen, höhere Gewalt, Tierbiss, chemische, elektrische oder sonstige nicht vorgesehene Einwirkungen) verursacht wurde;
f) das Produkt nicht bei einem autorisierten Eberspächer-Partner erworben wurde;
g) ein Schaden aufgrund von natürlichem Verschleiß und/oder Abnutzung entstanden ist.
5.5 Die Garantie ist an das Produkt gebunden. Die Garantie kann also auf Dritte übertragen werden, sofern der Umbau, der Wiedereinbau oder die Weiterveräußerung über einen autorisierten Eberspächer-Partner der Garantiegeberin erfolgt. Für den Umfang der Garantie und die Garantiefrist ist jedoch allein die Erstregistrierung des Produkts maßgeblich. Die Übertragung einer bestehenden Garantie erfolgt durch Umschreibung der bestehenden Garantie auf den Dritten. Hierzu muss das Produkt durch den Dritten erneut registriert werden. Ohne entsprechende Umschreibung besteht kein Anspruch des Dritten gegenüber der Garantiegeberin.
6. Abwicklung von Garantiefällen – Sonstiges
6.1 Sofern innerhalb der Garantiefrist ein Garantiefall auftritt, hat sich der Kunde zunächst an den Verkäufer bzw. den autorisierten Eberspächer-Partner zu wenden, über den das Produkt erworben wurde. Dieser koordiniert die weitere Abwicklung. Die Durchführung der Garantieleistung erfolgt über einen von der Garantiegeberin benannten autorisierten Eberspächer-Partner innerhalb des Geltungsbereichs.
6.2 Der Kunde hat einen Garantiefall unverzüglich nach dem Erkennen des Garantiefalles zu melden. Der Kunde hat auf Verlangen den Kaufbeleg vorzulegen.
6.3 Für die im Rahmen der Garantieleistung eingebauten oder reparierten Teile oder eine Ersatzlieferung wird eine Garantie gemäß diesen Bedingungen bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Garantiedauer geleistet. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung oder den Neubeginn der Garantiedauer.
6.4 Für diese Garantiebedingungen und die daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Garantiegeberin gilt das Recht der Niederlande unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrecht-Übereinkommen (CISG).




